Handwerklich gebraut nach dem Bayerischen Reinheitsgebot von 1516. Einst war es das Recht der Landbevölkerung, steuergünstiges Bier zu brauen oder brauen zu lassen. Im Zeichen dieser
entsteht das Hausbrauerbier nach historisch überliefertem Rezept. Frische und Süffigkeit mit herben Röstmalz- und Hopfennoten unterscheidet dieses leicht dunkle Bier vom malzig-süßen, bayerischen Dunkel. Naturtrüb abgefüllt und animierend trinkig. Less